Unterstützungsangebote
Stärkung der Digitalisierung:
Am 09.02.2021 startet die Region Hannover im Rahmen des Projektes „Digital Business Hannover“ die Workshop-Reihe für die Zielgruppe kleine bis mittlere inhabergeführte und standortprägende Unternehmen des Einzelhandels. Ziel ist die Sensibilisierung für die Chancen der (besseren) Verknüpfung von digitalem und „analogem“ Einkaufserlebnis, Die Reihe besteht aus fünf abendlichen Meet-ups, die Teilnahme ist kostenlos. Programm und Anmeldungen unter https://digitalbusinesshannover.de.
Programm "Niedersachsen Digital aufgeladen":
Am 25.01.2021 an den Start gegangen ist auch das Programm „Niedersachsen Digital aufgeladen“ des Landes Niedersachsen in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK Niedersachsen) und dem Handelsverband Niedersachsen-Bremen (HNB). Der stationäre niedersächsische Einzelhandel soll in der anhaltenden Pandemiesituation, aber auch darüber hinaus, durch Beratungen, eine Internetplattform und Workshops unterstützt werden, sich beim Thema Digitalisierung wettbewerbsfähig und zukunftsfest aufzustellen. Zentraler Ansprechpartner für den Beraterpool, die Internetplattform und die Workshops ist die Digitalagentur Niedersachsen. Förderkriterien des Programms und die Möglichkeit erhalten Sie auf der Internetseite der NBank, die das Programm administriert, sowie unter www.digital-aufgeladen.de. Am 12.02.2021 (10-11 Uhr) informiert die IHK Niedersachsen gemeinsam mit der Digitalagentur und der NBank auf einer kostenlosen Veranstaltung über das Förderprogramm.
Eintragung beim "Marktplatz Basche":
Bei allen Fragen rund um die Eintragung beim "Marktplatz Basche" können sich Gewerbetreibende an die Stadtverwaltung Barsinghausen wenden. Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der E-Mail-Adresse bdr@stadt-barsinghausen.de und telefonisch unter 05105 / 7742229.
Überbrückungshilfen:
Wie Barsinghausens Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller unter Verweis auf Meldungen des Niedersächsischen Städtetages mitteilt, haben sich das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium des Bundes auf eine Erweiterung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III verständigt. „Als Förderperiode wird der Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 benannt“, wie Dr. Thomas Müller weiter ausführt. Eine Antragstellung soll dem Wirtschaftsförderer zufolge ab Februar möglich sein, reguläre Auszahlungen sollen im März 2021 erfolgen. „Für viele Unternehmen ist in der momentanen Situation eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung sehr wichtig“, freute er sich über die jetzt beschlossenen Schritte.
„Neu ist, dass es einheitliche Kriterien für die Auszahlung gibt. Das heißt konkret: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können eine gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Die monatliche Förderhöchstgrenze wird auf 500.000 Euro angehoben“, skizziert er die Neuerungen. Eine Beantragung der Überbrückungshilfe III müsse weiterhin über sogenannte Prüfende Dritte, also beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, zu erfolgen.
Nach den Worten Dr. Thomas Müllers besteht eine weitere Neuerung darin, „dass es gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen wie für den Einzelhandel oder die Reisebranche gibt“. So werde der Wertverlust für unverkäufliche Waren und Saisonwaren der Wintersaison 2020/2021 als Kostenposition anerkannt. Ebenso können Investitionen für die bauliche Modernisierung, Umsetzung von Hygienekonzepten und Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden. „Dazu gehören unter anderem Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops“, nennt der Wirtschaftsförderer ein Beispiel.
Detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe III sind auf den Seiten des BMF oder des BMWi unter der Adressen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichte r/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html und https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/vereinfachung-und-aufstockung-der-ueberbrueckungshilfe-lll.pdf? blob=publicationFile&v=4 zu finden. Bei Fragen zu den Hilfsprogrammen steht der Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller auch unter der E-Mail-Adresse thomas.mueller@stadt-barsinghausen.de zur Verfügung.
Förderprogramm "go-digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi):
Das BMWi fördert Beratungen zur Digitalisierung von kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU). Im Vordergrund stehen dabei die Module
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit
Gefördert werden bis zu 30 Beratertage mit jeweils bis zu 550 €.
Alle Informationen zur Antragstellung im Internet unter www.bmwi-go-digital.de .
Digitalbonus Niedersachsen:
Kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freiberuflich Tätige können Investitionen in IKT- Hardware, in Software bzw. Software Lizenzen über das Programm Digitalbonus Niedersachsen mit bis zu 50 % fördern lassen.
Weitere Informationen unter www.nbank.de/digitalbonus .
Für Informationen zu den genannten Förderprogrammen steht ebenfalls die Wirtschaftsförderung der Stadt Barsinghausen unter www.barsinghausen.de zur Verfügung.
Veranstaltungshinweise:
Aktuell liegen keine Veranstaltungshinweise vor.
Ansprechpartner/in
Herr Dr. Thomas Müller![]() | |
Amt / Bereich Stab › Wirtschaftsförderung Rathaus I Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Mobil: 0163 7743014 E-Mail: info@stadt-barsinghausen.de oder Thomas.Mueller@stadt-barsinghausen.de Aufgaben: |